Wohl in der Region Venedig/nördliche Adria entstandenes „kleines Medizinbuch für arme Leute“; das arabisch in hebräischer Schrift verfasste Werk wurde gemäss Datumsvermerk am 19. Mai 1413 beendet. Die Handschrift war später wohl Teil einer nicht weiter lokalisierbaren jüdischen Bibliothek und kam Ende des 18./Anfang des 19. Jh. in die Berner Bibliothek, wo sie vom Berner Theologieprofessor Gottlieb Studer (1801–1889) ausgewertet wurde.
Online seit: 18.06.2020
Cod. Sang. 1396 ist einer von acht Fragmentenbänden (d. h. Bänden, die ausschliesslich Fragmente enthalten) der Stiftsbibliothek St. Gallen. Die St. Galler Mönche Johann Nepomuk Hauntinger (1756–1823) und Ildefons von Arx (1755–1833) lösten zwischen 1774 und 1785 zahlreiche Fragmente aus den Einbänden heraus, in denen sie über Jahrhunderte als Spiegel- und Vorsatzblätter, Rücken- und Falzverstärkungen gedient hatten. Manche Fragmente, darunter häufig solche in Cod. Sang. 1396, waren auch als Umschläge von Handschriften oder Drucken verwendet worden. In fortgeschrittenem Alter liess Ildefons von Arx die Fragmente in acht thematisch geordnete Bände einbinden und widmete diese 1822 seinem Freund Johann Nepomuk Hauntinger. Von 2012 bis 2021 wurde der umfangreiche Fragmentenband Cod. Sang. 1396 aus konservatorischen Gründen ausgebunden. Die Fragmente wurden (in gleicher Reihenfolge, mit Ausnahme gewisser Doppelblätter) in 32 Hefte („Ganzpapierbroschuren“) neu eingebunden. Die neue, nun massgebende Paginierung beginnt in jedem Heft bei 1 und umfasst einzig die Fragmente (ohne die leeren Papierblätter). Zitierweise (ein Beispiel): St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1396.1, p. 1-2 (= Cod. Sang. 1396, Heft 1, Seite 1-2). Die Hefte 10–14 und 18–32 enthalten spätmittelalterliche Urkundenfragmente, deren Texte in verschiedenem Ausmass unvollständig sind. Als Inhaltsangabe der Urkundentexte dienen die Regesten von Karl Wegelin (1803–1856), die er während seiner Amtszeit als St. Galler Stiftsarchivar (1834–1856) auf den meisten Urkunden und Urkundenfragmenten anbrachte. Die Regesten werden grundsätzlich in Bezug auf den Wortlaut und die Orthographie unverändert übernommen und nur ausnahmsweise verkürzt oder modifiziert wiedergegeben. Das Datum wurde, falls möglich, gegenüber Karl Wegelin, der nur das Jahr angibt, auf der Grundlage des Urkundentexts präzisiert. Die gelegentlichen eigenständigen Angaben zum Inhalt stehen unter dem Kürzel P.L. (= Philipp Lenz). Unerwähnt bleibt eine alte Zählung in schwarzer Tinte, die wohl ebenfalls Karl Wegelin anbrachte. Falls ein Urkundenfragment keine Datierung aufweist, wird die Schrift benannt und datiert. Die Masse geben Höhe x Breite in der maximalen Ausdehnung des Dokuments gemäss der Leserichtung, also unabhängig davon, wie die Urkunden eingebunden wurden, wieder. Heft 11 enthält Fragmente lateinischer Urkunden des 14.-15. Jh., die hauptsächlich kirchliche Angelegenheiten betreffen und aus der Diözese Konstanz stammen.
Online seit: 21.08.2025