Der 1252 erstmals ausgefertigte „Geschworene Brief“ besteht vor allem aus strafrechtlichen Regelungen zur innerstädtischen Friedenssicherung. Schon bald erlangte er die Bedeutung eines Gesellschaftsvertrags, der periodisch revidiert wurde und auf den die Gemeindeversammlung alljährlich vereidigt wurde. COD 1075 bietet die letzte Version in einer speziellen Form: Der Text wurde vom Kanzlisten Josef Corneli Mahler kalligraphisch aufwendig gestaltet; die Artikel werden von kunstvollen Initialen eingeleitet und von Figuren begleitet (die thematisch keinen Bezug zum Text haben). Der Holzdeckeleinband wurde mit blau-weissem Samt verkleidet und mit silbernen Eckverstärkungen, Schliessen und Schildbuckeln versehen.
Online seit: 22.03.2017
Stadtschreiber Egloff Etterlin legte 1433 ein Kopialbuch mit Abschriften der für Luzern staatsrechtlich relevanten Urkunden samt den Übersetzungen der lateinischen Stücke an. Der Band ermöglichte dem Rat den raschen Zugriff auf die Texte und diente als Repertorium der im Wasserturm aufbewahrten Originale. Die Abschriften der 150 Urkunden (mit 21 Übersetzungen) geben die Texte nicht in chronologischer Abfolge wieder, sondern sind thematisch gegliedert. Sie stammen von verschiedenen Schreibern der Luzerner Kanzlei und gehen bis ins Jahr 1492. Seinen Namen verdankt der Band dem prunkvollen Einband von 1505 aus Samt und Taft über Holzdeckeln, verziert mit silbernen Buckeln und Schliessen mit dem Luzerner Wappen.
Online seit: 22.03.2017
Eigentlich handelt es sich bei COD 3655 um ein Stadtbuch, da der Band ausser den Verzeichnissen der Neubürger bis 1441 (das eigentliche älteste Bürgerbuch von der Hand des Stadtschreibers Werner Hofmeier, fol. 1r-53v) auch noch Satzungen, Urkundenabschriften, Verwaltungsnotizen (darunter ein Verzeichnis des Kirchenschatzes der Peterskapelle, fol. 19r, und eine Anleitung für die neue Uhr am Graggenturm, fol. 24r) und chronikalische Aufzeichnungen enthält. Unter letzteren sind etwa Notizen über die Schlachten bei Sempach (fol. 22r), Näfels (fol. 22r) und Arbedo (fol. 49r) zu nennen. Der mit Schweinsleder überzogene und mit dem aufgemalten Luzerner Wappen verzierte Holzdeckeleinband stammt aus der 2. Hälfte des 16. Jhs.
Online seit: 22.03.2017
Das 2. Bürgerbuch enthält die Bürgeraufnahmen Luzerns von 1479 bis 1572. Als Quelle für die Zuwanderung nach Luzern ist der Band wertvoll, da die einzelnen Einträge nicht nur die Namen der Neubürger, sondern auch deren genaue Herkunft nennen. Andererseits zeigt sich darin die allmähliche Abschottung der Luzerner Bürgerschaft im Verlaufe des 16. Jahrhunderts, indem immer weniger Neuzuzüger in den Genuss des Bürgerrechts kamen. Der repräsentative, in Leder gebundene Band enthält neben dem ursprünglichen, nach Vornamen geordneten Register einen Index von Stadtarchivar Joseph Schneller († 1879).
Online seit: 22.03.2017
Im Rahmen eines grossen Prozesses gegen Geisterbeschwörer und Schatzgräber im Jahr 1718 beschlagnahmte die Luzerner Obrigkeit diese sorgfältige Abschrift des "Schlüssel Salomos", eines in einschlägigen Kreisen offenbar verbreiteten und in verschiedenen Abschriften zirkulierenden Zauberbuchs. Durch die Anwendung der darin beschriebenen Rituale für die Beschwörung von Geistern hofften die Leute um den Priester Hans Kaspar Giger, zu Reichtümern zu gelangen. Der Band wurde von den Behörden als „abergläubisch“ bezeichnet und versiegelt ins Archiv gelegt.
Online seit: 22.03.2017
Das älteste Nekrolog des Luzerner Franziskanerklosters ist nicht erhalten; KF 80 ist das zweite Jahrzeitbuch mit Übernahmen aus dem verlorenen ersten Band, die Einträge reichen bis 1734. Zwei wichtige, mit dem Kloster besonders verbundene Stifterfamilien wurden speziell bedacht und erhielten eigene Abteilungen mit den Familienwappen, die Martin (fol. 17v) und die Sonnenberg (fol. 62-63v). Der Band gelangte mit dem Archiv des Klosters nach dessen Aufhebung 1838 ins Staatsarchiv.
Online seit: 22.03.2017
Zusammen mit dem „Schwarzbuch” (KU 4b) bietet dieses Urbar einen umfassenden Überblick über Rechte und Besitz der Zisterzienserabtei, die in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts einen wirtschaftlichen Höhepunkt erreicht hatte. Urkundenabschriften und Zusammenstellungen der Rechte und Abgaben, geordnet nach geographischen Gesichtspunkten, zeigen den Umfang der klösterlichen Besitzungen. Das „Weissbuch” umfasst den Kernbereich der St. Urbaner Grundherrschaft um Pfaffnau und Roggliswil und im bernischen Oberaargau. Der Band gelangte mit dem Archiv des Klosters nach dessen Aufhebung 1848 ins Staatsarchiv.
Online seit: 22.03.2017
Zusammen mit dem „Weissbuch” (KU 4a) bietet dieses Urbar einen umfassenden Überblick über Rechte und Besitz der Zisterzienserabtei, die in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts einen wirtschaftlichen Höhepunkt erreicht hatte. Urkundenabschriften und Zusammenstellungen der Rechte und Abgaben, geordnet nach geographischen Gesichtspunkten, zeigen den Umfang der klösterlichen Besitzungen. Das „Schwarzbuch” enthält Quellen zu den Besitzungen im Bereich der Schaffnereien Zofingen und Sursee, die bis in den Kanton Solothurn und ins Baselbiet reichten. Der Band gelangte mit dem Archiv des Klosters nach dessen Aufhebung 1848 ins Staatsarchiv.
Online seit: 22.03.2017
Der Zisterziensermönch Sebastian Seemann (1492-1551), Abt des Klosters St. Urban ab 1535, schrieb anlässlich des Neubaus der 1513 abgebrannten Klostergebäude nach 1517 eine Klostergeschichte, eingebettet in die eidgenössische und allgemeine Kirchengeschichte. Breiter geschildert werden der Klosterbrand und die Bauernrevolte von 1513. Im selben Band enthalten ist ein Rechnungsbuch für die verschiedenen Ämter des Konvents. Der Band gelangte mit dem Archiv des Klosters nach dessen Aufhebung 1848 ins Staatsarchiv.
Online seit: 13.10.2016
Das älteste Jahrzeitbuch des Klosters St. Urban in seinem aus dem 16. Jahrhundert stammenden Holzdeckeleinband ist leider nur verstümmelt erhalten. Teil 1 (fol. 3-14v) besteht aus dem Nekrolog des Klosters; Teil 2 enthält den unvollständigen Liber anniversariorum benefactorum (nur 1.-12. Jan., 1. Mai-1. Sept., 4.-7. Sept., 22.Sept.-31. Dez.), mit Nachträgen; Teil 3 umfasst das Officium defunctorum, eine Litanei und Nachträge mit einem Mitgliederverzeichnis der Laienbruderschaft des Klosters. Der Band gelangte mit dem Archiv des Klosters nach dessen Aufhebung 1848 ins Staatsarchiv.
Online seit: 22.03.2017
Der prekäre Zustand des Bandes (der Einband und mehrere Lagen fehlen, die Heftung ist aufgelöst, Verfärbungen durch verschiedene Substanzen) lässt erkennen, dass er lange Zeit in intensivem Gebrauch stand. Die Rezepte aus unterschiedlichen Bereichen (Human- und Veterinärmedizin, Küche) stammen aus dem 15.-17. Jh. Die Handschrift wurde mit dem Archiv der Luzerner Patrizierfamilie Balthasar im Staatsarchiv deponiert.
Online seit: 22.03.2017
Der aus Sursee stammende Hans Salat (1498-1561) war 1531-1540 Luzerner Gerichtsschreiber; in dieser Zeit schrieb er seine Reformationschronik aus katholischer Sicht. Die vom Staatsarchiv Luzern 2004 aus Privatbesitz angekaufte Handschrift ist ein Autograph Salats und war der Luzerner Regierung gewidmet.
Online seit: 13.10.2016
Der kleinformatige Band gelangte 1988 durch Schenkung ins Staatsarchiv. Aufgrund des Besitzervermerks auf dem Vorsatz ist auf eine Herkunft aus dem süddeutschen Raum zu schliessen. Das Büchlein enthält in recht unbeholfener Schrift Rezepte und Anleitungen, von denen manche im Grenzbereich zur Magie anzusiedeln sind.
Online seit: 13.10.2016
Die genaue Herkunft der Handschrift ist unbekannt; Schrift und Sprache lassen auf eine Entstehung im südlichen alemannischen Raum schliessen. Die Inhalte aus den Bereichen Astrologie, Pfropfen von Bäumen, Blutentzug, Gesundheitsregeln, Urologie und Rezepte stammen meist aus bekannten Vorlagen und stimmen zu einem guten Teil mit Codex 102b der Zentralbibliothek Zürich überein. Der Verfasser dürfte nicht aus dem akademischen Milieu gestammt haben, sondern eher ein "medizinischer Praktiker" gewesen sein. Insofern kann der Band als "volksmedizinisches Hausbuch" charakterisiert werden, wohl das älteste seiner Art. Es gilt zudem als älteste Quelle für das sog. "Iatromathematische Corpus".
Online seit: 22.03.2017
Nach eigenen Angaben verfasste Hans von Hinwil, Schlossherr von Elgg (1498-1544) sein Familienbuch im Jahr 1541. Nach einer familiengeschichtlichen Einleitung erscheinen in chronologischer Folge die Wappen der Vorfahren. Damit kann die Handschrift mit bekannten Familienbüchern wie denen der Herren von Eptingen oder der Herren von Hallwyl verglichen werden, stellt aber für die Ostschweiz ein einmaliges Beispiel für adlige Traditionsbildung in Wort und Bild dar.
Online seit: 22.03.2017
Einziges bekanntes Werk des Monogrammisten B. G., 1557 für den Wettinger Abt Peter I. Eichhorn (†1563) geschaffen. Während die meisten der zahlreichen Bildinitialen nach Holzschnitten Bernard Salomons (Quadrins historiques de la Bible, Lyon 1553) gestaltet sind, hat der Maler die Randzier eigenständig und äusserst reizvoll mit Anspielungen auf den Namen des Auftraggebers sowie auf das Motiv Gans komponiert.
Online seit: 10.10.2019
Der Liber vitae ist das älteste erhaltene Jahrzeitbuch der Benediktinerpropstei bzw. des Kollegiatstifts zu St. Leodegar im Hof in Luzern. Es wurde 1445 durch den Konventualen Johannes Sittinger unter Verwendung eines verlorenen älteren Nekrologs angelegt. Die Einträge gehen bis 1691, der Ledereinband stammt von 1620.
Online seit: 13.10.2016