Die Handschrift enthält zunächst die romanische Übersetzung der Statuten und Gesetze des Kreises Bergün in der Revision vom Jahr 1614 (S. V5-V7 und 1–23). Auf S. 41–76 folgen die Gesetze und Satzungen des Kreises Bergün von 1680, gefolgt von Nachträgen der Jahre 1690-1724 (S. 77–86); ab 1719 (S. 83) von anderer Hand. Auf S. 109 beginnt eine neue Nummerierung mit der Übersetzung des Bundesbriefs der drei Bünde in der Version von 1544 (1–7). Danach folgt ein „Register” betiteltes Inhaltsverzeichnis zu den Gesetzen (9-12), die letzten Einträge von der zweiten Hand. Den Abschluss der Texte macht eine Satzung zum Gebrauch der Wälder von 1716 (S. 15f.), wieder von der ersten Hand. Als Schreiber nennt sich Peidar P. Juvalta, ord. 1682, † 1724, der 1719 eine zweite Abschrift für einen anderen Auftraggeber besorgte (StAGR A 51).
Online seit: 29.03.2019
Die Handschrift ist eine systematische Sammlung von 45 Predigten, die jeweils sechs bis 17 Seiten umfassen. Am Anfang stehen 20 Predigten in Unterengadinisch (S. 1-281), dann folgt eine Predigt in deutscher Sprache (S. 282-297). Die restlichen 24 Predigten sind in Oberengadinisch (S. 298-570). Den Abschluss macht ein „Register der [biblischen] Texte, die in diesem Buche behandelt wurden” (unpag., S. 571-574). Dieses nimmt die jeweils als Thema am Anfang der Predigten zitierten Bibelstellen auf. Dabei wurde die Zahl 33 übersprungen, so dass die Gesamtzahl deshalb 46 beträgt. Zwei Lesezeichen (S. 399-s1.2 und S. 475-s1.2) weisen „Herrn Präses Ulrich Vital Sins” (= Johann Ulrich Gosch Vital, Sent; 1781-1868) als Besitzer der Handschrift aus. Ein Vergleich mit einem autographischen Brief sowie mit der Orthographie seiner publizierten Werke zeigt, dass er auch Schreiber und Autor der Texte ist.
Online seit: 29.03.2019
Die Handschrift enthält die Zivilstatuten (f. 1-128), Kriminalstatuten (f. 130-163) und Ehestatuten (f. 165-170) des Kreises Oberengadin von 1665 mit Nachträgen bis 1762, wobei die Nachträge von 1762 in anderer Schrift geschrieben sind. Es folgt eine Übersetzung des Bundesbriefes von 1524 (f. 172-177) sowie der Erbeinigung mit den Grafen vom Tirol von 1518 (f. 178-185). Die Statuten werden mit einem Register abgeschlossen (f. 187-197). Danach folgt noch eine Liste der Amtsleute des Kreises Oberengadin von 1563-1729 (f. 210v-226r).
Online seit: 29.03.2019