Dieser 1467 entstandene Kodex stellt den mittleren Teil einer Miszellanhandschrift dar, zu dem der Lucidarius (Zürich, Zentralbibliothek C 215) und das Schaffhauser Weltgerichtsspiel (Zürich, Zentralbibliothek C 216) gehörten. Das von Johannes Trechsel geschriebene Stifterbuch enthält legendenhafte Erzählungen zum Leben und Wirken der Nellenburger Grafen im 12. Jahrhundert, welche das Kloster Allerheiligen gestiftet hatten. Ebenfalls enthalten sind Berichte zur erfolgreichen Reform des Klosters.
Online seit: 31.03.2011
Das Doppelblatt stellt ein Fragment von Versus de Mensibus dar und diente als Einband von Daniel Schwenters Geometria practica. Datieren lässt sich das Fragment ins 2. Viertel des 9. Jahrhunderts.
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Das hier vorliegende Fragment der Collectio canonum Dionysio-Hadriana, ein Doppelblatt aus dem ausgehenden 9. Jahrhundert, diente als Einband des Urbars der Kirche Barzheim (Kt. Schaffhausen) von 1636.
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Dieses Fragment enthält zwei Bruchstücke von Barlaam und Josaphat des Rudolfs von Ems und wurde als Doppelblatt aus dem Vorderdeckel der Allerheiligenrechnungen, Einnahmen 1545/46 (Allerheiligen AA 1/1545-1546) abgelöst. Rudolf von Ems hatte ca. 1225 aus der lateinischen Vorlage den Roman Barlaam und Josaphat, bestehend aus 16244 Versen, für ein höfisches Publikum gedichtet, welcher sich im Spätmittelalter grösster Beliebtheit erfreute.
Online seit: 31.03.2011
Der um 1300 entstandene Richtebrief ist der älteste ausserhalb der Klöster entstandene Kodex Schaffhausens. Er enthält Gesetze zum Schutz des Einzelnen und zur Regelung des Handels und Gewerbes, eine Reihe von Bestimmungen zur Sicherung der Selbständigkeit der Stadt sowie Gesetze zur Konstitution Schaffhausens. Möglicherweise ist die Entstehung des Richtebriefs eine Folge der bündnispolitischen Verbindungen Schaffhausens mit Zürich, Konstanz und St. Gallen. So folgt die Handschrift im ersten Teil einer Konstanzer Vorlage, im zweiten Teil einer aus Zürich.
Online seit: 31.03.2011