Die Flawiler Offnung von 1471, besiegelt am 21. Januar 1472, ist ein mittelalterliches Rechtsbuch. Es regelt das Verhältnis zwischen den Gerichts-, Hof- oder Markgenossen eines Gerichtskreises (hier das Niedergericht Flawil) und dessen Gerichtsherrn, dem Vogt. Dies war zu jener Zeit Rudolf IX. Giel von Glattburg, ein Ministerialer des Abtes des Klosters St. Gallen. Das Dokument gibt Einblick in die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im ausklingenden 15. Jahrhundert. Ursprünglich war die Flawiler Offnung in einem Band mit der Burgauer Offnung mit den Offnungen von Gebhartschwil, Uffhoven und Rudlen (Aufhofen und Rudeln) und von Burgau in einem einzigen Band vereinigt. Sie ist später herausgetrennt worden. Nach 1798 ist die Flawiler Offnung infolge der Aufhebung des Niedergerichts in den Besitz der Bürgerkorporation bzw. heute der Politischen Gemeinde Flawil gelangt.
Online seit: 23.06.2014