Juvalta, Peider von (+ 1724)
Die Handschrift enthält zunächst die romanische Übersetzung der Statuten und Gesetze des Kreises Bergün in der Revision vom Jahr 1614 (S. V5-V7 und 1–23). Auf S. 41–76 folgen die Gesetze und Satzungen des Kreises Bergün von 1680, gefolgt von Nachträgen der Jahre 1690-1724 (S. 77–86); ab 1719 (S. 83) von anderer Hand. Auf S. 109 beginnt eine neue Nummerierung mit der Übersetzung des Bundesbriefs der drei Bünde in der Version von 1544 (1–7). Danach folgt ein „Register” betiteltes Inhaltsverzeichnis zu den Gesetzen (9-12), die letzten Einträge von der zweiten Hand. Den Abschluss der Texte macht eine Satzung zum Gebrauch der Wälder von 1716 (S. 15f.), wieder von der ersten Hand. Als Schreiber nennt sich Peidar P. Juvalta, ord. 1682, † 1724, der 1719 eine zweite Abschrift für einen anderen Auftraggeber besorgte (StAGR A 51).
Online seit: 29.03.2019
- Juvalta, Peider von (Schreiber)