Die Handschrift wurde 1449 von Johannes von Fulda geschrieben oder zusammengetragen. Dr. S. Merian schenkte sie 1953 dem Museum. Sie stammt aus dem Besitz von Jakob Burckhardt. Der Text behandelt die medizinische Alchemie.
Online seit: 22.06.2017
Neben dem Benedikt-Leben nach Gregors Dialogi, das in Cod. 671 in einer sonst nicht bezeugten Übersetzung vorzuliegen scheint (so Werner Williams-Krapp), enthält die im Züricher Dominikanerinnenkloster St. Verena 1449 entstandene Handschrift die Übersetzung von drei weiteren Legenden, die dominikanischen Heiligen des 13. Jahrhunderts gelten: Auch sie sind hier unikal überliefert und so gut wie unerforscht, ja nicht einmal ediert. Zum einen handelt es sich um eine der drei Versionen der Übersetzung der Vita S. Dominici Dietrichs von Apolda; zum anderen um die Übersetzung der von Thomas Agno de Lentino verfassten Legenda maior des 1252 ermordeten Inquisitors Petrus von Mailand (bekannt auch als Petrus Martyr bzw. Petrus von Verona), der die 1253 ausgestellte Kanonisationsbulle des Innozenz IV. beigefügt ist. Bemerkenswerterweise enthält auch die Übersetzung der Bulle eine Legende des Petrus, die Regina D. Schiewer zufolge unabhängig von jener des Thomas Agno ist. Sollten (wie von Schiewer angenommen) die in Cod. 671 enthaltenen alemannischen Legendenübersetzungen tatsächlich um 1300 entstanden sein, so wäre die in Cod. 671 vorliegende (gekürzte?) Version der Übersetzung der Dominikus-Vita das früheste Zeugnis für die Präsenz der Offenbarungen Mechthilds von Magdeburg im deutschen Südwesten, basiert doch das Schlusskapitel des fünften Buches der Dominikus-Vita (vgl. fol. 80v-82r) auf Auszügen aus der lateinischen Übersetzung des „Fließenden Lichts der Gottheit“.
Online seit: 22.03.2017
Die umfangreiche Sammelhandschrift wurde von dem Weltpriester Matthias Bürer geschrieben. Gemäss den zahlreichen Kolophonen fertigte er die Abschriften der Texte im Zeitraum von ungefähr 1448 bis 1463 in Kenzingen (Baden-Württemberg) und an mehreren Orten im Tirol an. Die Handschrift überliefert unter anderem mehrere theologische Traktate, eine Beichtsumme, zwei Beichtspiegel, eine Ars moriendi („Kunst des Sterbens“), die Apostelgeschichte mit der Glossa ordinaria, Predigten sowie die Bücher II–IV der Dialoge von Papst Gregor dem Grossen. Die Handschrift gelangte nach dem Tod von Matthias Bürer 1485 gemäss einer 1470 getroffenen Vereinbarung zusammen mit weiteren Büchern in das Kloster St. Gallen.
Online seit: 22.09.2022
Cod. Sang. 1396 ist einer von acht Fragmentenbänden (d. h. Bänden, die ausschliesslich Fragmente enthalten) der Stiftsbibliothek St. Gallen. Die St. Galler Mönche Johann Nepomuk Hauntinger (1756–1823) und Ildefons von Arx (1755–1833) lösten zwischen 1774 und 1785 zahlreiche Fragmente aus den Einbänden heraus, in denen sie über Jahrhunderte als Spiegel- und Vorsatzblätter, Rücken- und Falzverstärkungen gedient hatten. Manche Fragmente, darunter häufig solche in Cod. Sang. 1396, waren auch als Umschläge von Handschriften oder Drucken verwendet worden. In fortgeschrittenem Alter liess Ildefons von Arx die Fragmente in acht thematisch geordnete Bände einbinden und widmete diese 1822 seinem Freund Johann Nepomuk Hauntinger. Von 2012 bis 2021 wurde der umfangreiche Fragmentenband Cod. Sang. 1396 aus konservatorischen Gründen ausgebunden. Die Fragmente wurden (in gleicher Reihenfolge, mit Ausnahme gewisser Doppelblätter) in 32 Hefte („Ganzpapierbroschuren“) neu eingebunden. Die neue, nun massgebende Paginierung beginnt in jedem Heft bei 1 und umfasst einzig die Fragmente (ohne die leeren Papierblätter). Zitierweise (ein Beispiel): St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1396.1, p. 1-2 (= Cod. Sang. 1396, Heft 1, Seite 1-2). Die Hefte 10–14 und 18–32 enthalten spätmittelalterliche Urkundenfragmente, deren Texte in verschiedenem Ausmass unvollständig sind. Als Inhaltsangabe der Urkundentexte dienen die Regesten von Karl Wegelin (1803–1856), die er während seiner Amtszeit als St. Galler Stiftsarchivar (1834–1856) auf den meisten Urkunden und Urkundenfragmenten anbrachte. Die Regesten werden grundsätzlich in Bezug auf den Wortlaut und die Orthographie unverändert übernommen und nur ausnahmsweise verkürzt oder modifiziert wiedergegeben. Das Datum wurde, falls möglich, gegenüber Karl Wegelin, der nur das Jahr angibt, auf der Grundlage des Urkundentexts präzisiert. Die gelegentlichen eigenständigen Angaben zum Inhalt stehen unter dem Kürzel P.L. (= Philipp Lenz). Unerwähnt bleibt eine alte Zählung in schwarzer Tinte, die wohl ebenfalls Karl Wegelin anbrachte. Falls ein Urkundenfragment keine Datierung aufweist, wird die Schrift benannt und datiert. Die Masse geben Höhe x Breite in der maximalen Ausdehnung des Dokuments gemäss der Leserichtung, also unabhängig davon, wie die Urkunden eingebunden wurden, wieder. Heft 28 enthält Fragmente deutscher Urkunden des 14.-15. Jh. aus dem (heutigen) Kanton St. Gallen.
Online seit: 21.08.2025