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Der Band enthält Zeugenaussagen resp. Nachrichten, so genannte Kundschaften, zu mutmasslichen Vergehen. Er enthält im hinteren Teil aber auch Verzeichnisse der Mitglieder des Geschworenengerichtes und des Gassengerichtes sowie Protokollstrazzen der Landsgemeinde und des Rates von 1548 bis 1551.
Online seit: 11.12.2024
Der Band enthält Zeugenaussagen resp. Nachrichten, so genannte Kundschaften, zu mutmasslichen Vergehen. Er enthält zudem auf den hintersten Seiten ein (unvollständiges) Verzeichnis der Kundschaften.
Online seit: 11.12.2024
Der Band enthält Zeugenaussagen resp. Nachrichten, so genannte Kundschaften, zu mutmasslichen Vergehen. Er enthält zudem auf den ersten Seiten ein (unvollständiges) Verzeichnis der angeklagten Personen.
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Der Band enthält Verzeichnis von Grundpfandtiteln (Zeddel), geordnet nach Rhoden. Wann das Verzeichnis erstellt wurde und bis wann es geführt wurde, ist nicht klar. Die Datierung entspricht dem Zeitraum der Errichtung der verzeichneten Zeddel.
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Zwei Teile Metaphysik aus der Basler Kartäuserbibliothek: Aristoteles und Avicenna/Ibn-Sīnā, ersterer in der jüngeren Übersetzung Willems van Moerbeke, vom Vorbesitzer Johannes Heynlin von Stein selbst abgeschrieben und glossiert, letzterer in einer älteren Textversion, geschrieben von einem weiter nicht bekannten Wilhelm Hartung von Offenburg, wahrscheinlich im Auftrag Heynlins. Das Papier ist in beiden Teilen das gleiche; die verschiedenen Wasserzeichen stützen die Vermutung, dass die Handschrift in Paris im dritten Viertel des 15. Jahrhunderts entstanden ist, mit Heynlin nach Basel kam, aber wohl erst hier, vielleicht nach dessen Eintritt in die Kartause eingebunden wurde.
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Diese Aristoteles-Handschrift aus der Bibliothek der Basler Kartause enthält das Organon samt Einführung des Porphyrius und üblichen Zugaben, in Latein meist nach Boethius. Vier der fünf Teile wurden von ihrem Besitzer Johannes Heynlin von Stein selbst abgeschrieben, ziemlich sicher nach einem anderen, älteren Exemplar aus seinem reichen, in Paris erworbenen Bücherbesitz, in unterschiedlichen Schriften. Der letzte, wohl nicht von ihm geschriebene Teil ist am Ende datiert auf 1463 (f. 482r). Das Papier stammt aus französischen Mühlen und ist grösstenteils das gleiche, auf dem der gemässigte Realist Heynlin auch eigenhändig die Metaphysik abschrieb (F I 4, Teil 2).
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Diese schon viel beachtete, praktisch vollständig edierte Sammelhandschrift mit Texten, die Wilhelm von Ockham erst wenige Jahrzehnte vor der Entstehung dieser Abschrift verfasst hatte oder die ihm jedenfalls zugeschrieben wurden, ist für eines der Werke auch der einzig bekannte Textzeuge. Seine Herkunft ist nicht sicher bestimmt, gleiche Einbände gibt es aus dem Basler Predigerkloster, aber auch das Barfüsserkloster wurde schon als frühere Heimat vorgeschlagen.
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Die Handschrift aus der Kartause Basel überliefert den „Novus Grecismus“: eine Grammatik mit enzyklopädischem Charakter, die von Konrad von Mure (1210-1281), Kanoniker und Lehrer am Züricher Grossmünster, geschrieben wurde. Die Handschrift wurde in der Kartause Basel gebunden und befand sich bereits zur Zeit von Prior Heinrich Arnoldi (1407–1487, Priorat 1449–1480) in der Bibliothek der Kartause. Sie kam wohl 1590 mitsamt dem übrigen Bestand des Klosters in die Universitätsbibliothek.
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Die Papierhandschrift überliefert drei seltene Prosabearbeitungen von Versepen in Hochalemannisch: Neben dem „Zürcher Buch vom Heilgen Karl“, das die Biografie Karls des Grossen mit der Stiftungslegende des Zürcher Grossmünsters vereint, und der Heldenerzählung „Willehalm“ enthält der Codex das „Lob eines alten Mannes auf die Liebe seiner Frau“, bei dem es sich um drei Zitate aus der ersten Translatio des Niklas von Wyle handelt. Während die ersten beiden Werke jeweils noch in zwei weiteren Handschriften überliefert sind, findet sich der letzte Text in dieser Zusammenstellung nur in dieser Handschrift. Der Vermerk eines Schreibers Heirich auf fol. 69va datiert diesen Teil auf das Jahr 1483.
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Die Sammelhandschrift enthält Texte unterschiedlicher Thematik und Datierung. Der erste Teil umfasst Manuskripte von verschiedener Hand. Er beginnt mit einem Traktat über die Unbefleckte Empfängnis Mariens (1451). Es folgt eine Ermahnung an die Geistlichen zur gewissenhaften Amtsführung mit Hinweisen zur Sakramentenspendung, inbesondere Regelungen zu Eheschliessungen. Weiterhin sind astronomische Tabellen und Texte sowie Merkverse zum Zodiacus enthalten. Hinweise auf die Solothurner Provenienz der Handschrift sind Passioberichte über die Heiligen Mauritius, Urs und Victor, metrische Gedichte über die thebäische Legion und Entwürfe für Propriumstexte für das St. Ursenfest. Eine Urheberschaft der Texte im Umkreis der Solothurner Stiftspropste Felix Hemmerli und Jakob Hüglin ist wahrscheinlich. Der Zweite Teil ist ein Inkunabeldruck von Werner Rolevincks Fasciculus Temporum, der um 1490 gedruckt wurde.
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Das Missale wurde in Norditalien hergestellt, möglicherweise in Como, wie man aus der Tatsache schliessen kann, dass die wichtigsten Heiligen dieser Diözese im Kalender vorkommen. Es gelangte wahrscheinlich nach Sonvico, als die Pfarrei 1419 errichtet wurde. Zu diesem Zeitpunkt erhielt es einen neuen Einband und die örtlichen Feiertage wurden in den Kalender eingefügt. Auf einigen, leer gebliebene oder eingefügte Seiten, wurden Nachrichten über lokale Ereignisse (Brände, Wolkenbrüche, Stürme) und die Chronik der Pfarrer vom 16. bis zum 18. Jahrhundert aufgeschrieben. Alle illuminierten Initialen und möglicherweise eine Miniatur mit der Kreuzigung am Anfang des Canons wurden zwischen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts entfernt.
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Die eigenhändig geschriebene Handschrift des rechtsgelehrten Mönchs Johannes Bischoff überliefert hauptsächlich ein mehr oder weniger alphabetisch geordnetes Repertorium des kanonischen Rechts sowie eine Zusammenstellung der Titel der Decretales Gregorii IX. mit Angabe von Parallelstellen im Decretum Gratiani, Liber Sextus und den Clementinae. Hinzu kommen weitere Notizen und Nachträge, darunter solche zum Wirken von Columban und Gallus, sowie ein Rechtstraktat, den Johannes Bischoff († 1495) im Zusammenhang mit dem Klosterneubau in Rorschach und dessen Zerstörung verfasste.
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Die Papierhandschrift überliefert den Kommentar zu den Komödien des Terenz, den der Grammatiker Eugraphius im 6. Jahrhundert (und nicht, wie G. Scherrer 1875 irrtümlich angab, Donatus) verfasste. Laut dem Kolophon (p. 177) wurde der Text in eleganter Schrift von Johannes Merwart (von Wemding) geschrieben, der als professioneller Schreiber zur Zeit seines Kirchenrechtsstudiums an der Universität Basel bekannt ist. Die Handschrift gehörte danach dem St. Galler Stadtschreiber Johannes Widenbach († um 1456), der seinen Namen und sein Wappen an zwei Stellen, auf p. 2 und p. 194, anbrachte. Das Wappen findet man auch in einer anderen Handschrift der Stiftsbibliothek (Cod. Sang. 749, hinteres Spiegelblatt). Gemäss dem Bibliotheksstempel von Abt Diethelm Blarer (p. 178) befindet sich die Handschrift spätestens seit 1553–1564 in der Stiftsbibliothek.
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Die Handschrift wurde im 14. Jahrhundert von einer Hand in zwei Spalten geschrieben und enthält einen Kommentar zu den Lesungen der Evangelien und der Episteln für die Fastenzeit. Die Zählung der Seitentitel nennt 61 Lesungen, die in einem langen, alphabetisch geordneten Inhaltsverzeichnis aufgelistet werden (p. 3-28). Das Inhaltsverzeichnis wurde wie die restliche Handschrift in dunklerer Tinte korrigiert. Die Zitate der Evangelien und Epistel wurden rot unterstrichen, ihre Bestandteile mit roten, alphabetisch geordneten Buchstaben am Seitenrand bezeichnet und die Verweise – vor allem auf die Summa theologica des Thomas von Aquin, aber auch auf Albertus Magnus – am unteren Seitenrand in verkürzter Form notiert. Laut dem Besitzvermerk (p. 1) gehörte die Handschrift schon dem Kloster St. Gallen, bevor Abt Diethelm Blarer seinen Bibliotheksstempel zwischen 1553 und 1564 anbrachte (p. 462). Der rote Lederbezug des gotischen Einbands wurde noch im 15. Jahrhundert mit einem weiteren Lederumschlag bezogen und die beiden Deckel mit kleinen Metallbuckeln ausgestattet.
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Die sehr kleinformatige Handschrift stammt aus dem 14. Jahrhundert und enthält Predigten, aber auch Auszüge der Kirchenväter und Philosophen. Sie wurde (ausser einiger Nachträge wie der XV signa ante diem iudicii auf f. 119v-120r) von einer einzigen Hand geschrieben. Sie ist mit der Ausnahme von einigen einspaltigen Blättern (f. 5v-10v, 25r-30v) zweispaltig angelegt. Einfache rote und blaue Initialen gliedern den Text. Gemäss dem Besitzeintrag auf f. 120v befand sich das Buch spätestens im 15. Jahrhundert im Kloster St. Gallen.
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Der grösste Teil der Handschrift überliefert lateinische Predigten des Temporale (p. 9a–21b) und des Sanctorale (p. 21b–127b). Die Predigten wurden von einer einzigen Hand im 14. Jahrhundert in zwei Spalten geschrieben und mit Rubriken ausgestattet. Während die meisten Feste eine Predigt aufweisen, ist das Fest der heiligen Katharina mit sieben Lesungen (p. 89b–108b) versehen. Der Rest der Handschrift wurde in variierender Einrichtung und von verschiedenen Händen des 14. bis 15. Jahrhunderts geschrieben und überliefert sowohl lateinische als auch deutsche Predigten. Die letzten vier Blätter stammen aus einem Brevier des 13. Jahrhunderts (p. 177-180). Gemäss dem Besitzeintrag auf p. 127b gehörte die Handschrift im 15. Jahrhundert einer gewissen Frau Johanna Sumerin de Messkirch: Qui hoc invenit, Iohanne Sumerin de Meskilch reddere debet … Der Vorderdeckel des gotischen Halbledereinbands zeigt an der Vorderkante die Einkerbungen und Kanäle, die eigentlich der Deckelverbindung am Rücken dienen. Offenbar wurde der entlang des Rückens senkrecht zerbrochene Vorderdeckel gedreht, repariert und wiederverwendet.
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Die Handschrift besteht aus drei kodikologischen Teilen (p. 5–76, p. 77–168, p. 169–184), die sich in der Einrichtung und der Schrift unterscheiden. Sie überliefert hauptsächlich Predigten, dazu auch einige Marienwunder im zweiten Teil (z.B. p. 118). Manche Feste und Heilige wie Mariä Himmelfahrt (p. 94-96, 171-175), Johannes der Täufer (p. 88, 175-178, 183-184) und allen voran die heilige Katharina (p. 65, 106-109, 148–153) tauchen in mehreren oder allen Teilen auf. Der Einband ist mit rotem Leder bezogen und datiert aus dem 14. oder 15. Jahrhundert.
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Die Handschrift besteht aus sieben kodikologischen Einheiten (p. 5-52, 53-76, 77-92, 93–124, 125–140, 141–156, 157–164), die manchmal unvollständig und unterschiedlicher Einrichtung, Schrift und Ausstattung sind. Sie überliefern alle Predigten und wurden im 14. Jahrhundert geschrieben. Nur die erste Predigtsammlung (p. 5-46) besitzt ein Inhaltsverzeichnis (p. 46-52). Zu Beginn derselbe brachte man zwischen 1553 und 1564 den Bibliotheksstempel von Abt Diethelm Blarer auf einem Fragment an, das vorne eine Predigt (p. 3) und hinten ein Wunder über einen Wucherer enthält (p. 4). Der Pappeinband mit lederverstärkten Ecken und lederverstärktem Rücken ist mit einem gedruckten Brevierfragment bezogen und stammt aus dem 17./18. Jahrhundert.
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Der Band besteht aus zwei papierenen Handschriftenteilen (p. 1-238, 239-429) mit Predigten des Peregrinus von Oppeln (ca. 1260-1333), eines Dominikanerpriors und Provinzials der Ordensprovinz Polen. Der erste Teil wird im Explicit (p. 218) auf den 18. Juli 1458 datiert und enthält Peregrinus’ Sermones de sanctis (p. 3-218). Die folgenden Seiten (p. 218-236) stammen von der Hand desselben Schreibers und umfassen auch Auszüge aus dem Leben der Heiligen Wiborada (p. 220-236). Der zweite Teil der Handschrift überliefert die Sermones de tempore desselben Peregrinus von Oppeln (p. 237-429), jedoch in einer Abschrift des 14. Jahrhunderts. Dieser Teil wird von einer ornamentalen Initiale (p. 239) eingeleitet, ist sehr gepflegt, reich an Marginalien und mit einer amüsanten Zeichnung versehen, die Satan karikiert (p. 342). Gemäss dem Besitzvermerk auf p. 428 gehörte mindestens der zweite Teil dem Franziskaner Johannes Schirmer. Die beiden Handschriftenteile wurden gemäss dem originalen Einband im 15. Jahrhundert zusammen eingebunden.
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