Die Stiftsbibliothek St. Gallen ist eine der ältesten Klosterbibliotheken der Welt und der wichtigste Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St. Gallen. Ihr wertvoller Bestand zeigt die Entwicklung der europäischen Kultur und dokumentiert die kulturelle Leistung des Klosters St. Gallen vom 7. Jahrhundert bis zur Aufhebung der Abtei im Jahr 1805. Das Herzstück der Bibliothek bilden die Handschriftensammlung mit ihrem herausragenden Korpus karolingisch-ottonischer Manuskripte (8. bis 11. Jahrhundert), eine bedeutende Sammlung von Inkunabeln und ein gewachsener Bestand an Druckwerken vom 16. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Das Projekt e-codices wurde von der Stiftsbibliothek St. Gallen mtbegründet. Mit dem berühmten Barocksaal, in dem Wechselausstellungen gezeigt werden, gehört die Stiftsbibliothek St. Gallen zu den bestbesuchten Museen der Schweiz.
St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 722
Pergament · V + 268 + II pp. · 25.5 x 16 cm · Italien; Churrätien · Anfang des 6. Jahrhunderts / um 800-820 / zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts
Tractatus super Psalmos / Nehemias (Fragment) / Constitutiones Iustiniani imperatoris / Lex Romana Curiensis / Capitula Remedii
Eine bedeutende Rechtshandschrift aus Rätien: Die Lex Romana Curiensis mit den einzig hier erhaltenen Capitula des Bischofs Remedius von Chur aus der Zeit um 800 (smu)
Papier · 362 pp. · 29 x 21 cm · Südwestdeutschland · drittes Viertel des 15. Jahrhunderts
Schwabenspiegel mit vorangehender Weltchronik
Weltchronik von Saturnus von Kreta bis Brenno, dem sagenhaften Herzog von Schwaben (Sp. 3a-17a). Anschliessend Schwabenspiegel mit Landrecht nach der 1. systematischen Ordnung in 79 Abschnitten bis Art. 343 (Sp. 17a-264b) und Lehnrecht bis Art. 158 (Sp. 264b-347a). Am Schluss Inhaltsverzeichnis der ganzen Handschrift (S. 350-361). (dor)
Pergament · 256 pp. · 31 x 21 cm · Reims · drittes Viertel des 9. Jahrhunderts
Kapitulariensammlung des Abtes Ansegis von Fontenelle; gefälschte Kapitulariensammlung eines Benedictus Levita
Bedeutende Rechtshandschrift der Karolingerzeit, geschrieben im 3. Viertel des 9. Jahrhunderts vermutlich in Reims. Enthält die Kapitulariensammlung des Abtes Ansegis von Fontenelle († 833) sowie die gefälschte Kapitulariensammlung eines Benedictus Levita. Die Handschrift wurde 1673/74 an Etienne Baluze in Paris ausgeliehen. (smu)
Pergament · 220 pp. · 25.5 x 16 cm · Mitte des 9. Jahrhunderts
Sammelhandschrift (Kapitulariensammlung des Ansegis, Lex Salica, Lex Ribuaria)
Einer Sammlung bedeutender Rechtstexte (Kapitulariensammlung des Ansegis, Lex Salica, Lex Ribuaria) vorgeschaltet: Der älteste Bücherkatalog des Klosters St. Gallen aus der Mitte des 9. Jahrhunderts (smu)
Pergament · 404 pp. · 23-23.5 x 15.5 cm · Frankreich (wohl Nähe des Hofes) · erstes Viertel des 9. Jahrhunderts
Karolingische Gesetzessammlung: Lex Romana Visigothorum, Lex Salica, Lex Alamannorum
In Westfrankreich geschriebene karolingische Gesetzessammlung in lateinischer Sprache aus dem ersten Viertel des 9. Jahrhunderts mit der Lex Romana Visigothorum (Gesetzessammlung römischen Rechts, vom westgotischen König Alarich II. erlassen), der Lex Salica (germanisches Gesetzbuch des fränkischen Reichsgründers Chlodwig) und der Lex Alamannorum (Stammesrecht der Alamannen vom Beginn des 8. Jahrhunderts). Schon früh ins Kloster St. Gallen gelangt, später entfremdet und im 16. Jahrhundert im Besitz des Universalgelehrten Aegidius Tschudi (1505-1572) nachweisbar. 1768 von dessen Erben der Klosterbibliothek St. Gallen verkauft. (smu)
Pergament · 88 pp. · 20.5 x 14 cm · Bobbio (?) · 670/680
Edictum Rothari (Veterum Fragmentorum Tomus III)
Der fragmentarisch erhaltene Edictum Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio (?), erhalten nur noch in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Im Jahre 1972 wurden die Edictum-Rothari-Pergamentfragmentstücke der Stiftsbibliothek St. Gallen in einer konservatorisch nicht ganz unbedenklichen Art mit Schwarz-Weiss-Fotos der auswärts (in Karlsruhe und Zürich) befindlichen Fragmente zu einem neuen Band zusammengebunden. Aus diesem Cod. Sang. 730 wurden im Jahre 2008 von Restaurator Martin Strebel die Fotos wieder herausgenommen, und gleichzeitig konnte die rechtsgeschichtlich bedeutende Handschrift dank der Übernahme der Kosten durch den Freundeskreis der Stiftsbibliothek St. Gallen gemäss den neuesten Erkenntnissen der Buchrestaurierung neu gebunden werden. (smu)
Lex Romana Visigothorum, Lex Salica, Lex Alamannorum
Die Wandalgarius-Handschrift mit Abschriften der sogenannten Lex Romana Visigothorum, der Lex Salica und der Lex Alamannorum. Die textgeschichtlich bedeutende Rechtshandschrift wurde in Lyon im Jahr 793 geschrieben und mit zahlreichen kolorierten Initialen und der Miniatur eines mit einem Diadem geschmückten Gesetzgebers verziert durch den Kleriker Wandalgarius. Dies ist die älteste genau datierte Handschrift der Stiftsbibliothek St. Gallen. (smu)
Pergament · 194 pp. · 19 x 14 cm · Bayern (?) · erstes Viertel des 9. Jahrhunderts
Sammelhandschrift: Lex Alamannorum; Sammlung von frühen Pilgerreisen nach Jerusalem; Traktat zur Himmelfahrt Mariens; fränkische Völkertafel; Auslegungen zum Glaubensbekenntnis; Annales Sancti Galli breves etc.
Sammelhandschrift aus dem 1. Viertel des 9. Jahrhunderts, geschrieben möglicherweise in Bayern. Der Codex enthält unter anderem eine Abschrift der Lex Alamannorum (Stammesgesetz der Alemannen), eine textgeschichtlich bedeutende Sammlung von frühen Pilgerreisen nach Jerusalem, darunter das Itinerarium Burdigalense, die Beschreibung einer Pilgerreise von Bordeaux nach Rom im Jahre 333/34, ein Traktat zur Himmelfahrt Mariens, eine Fränkische Völkertafel, Auslegungen zum Glaubensbekenntnis sowie die so genannten Annales Sancti Galli breves über die Jahre 703 bis 869 (smu)
Pergament · 88 pp. · 18-18.5 x 11-11.5 cm · Südwestdeutschland · erstes Viertel des 9. Jahrhunderts
Kapitulariensammlung aus der Zeit Karls des Grossen
Kleinformatige Gebrauchshandschrift mit einer Kapitulariensammlung aus der Zeit Karls des Grossen. Enthält in sehr guter, teilweise bester und teilweise einziger Überlieferung mehrere von Karl dem Grossen zwischen 779 und 789 erlassene Verordnungen. Enthält unter anderem das Kapitular von Herstal von 779 und die berühmte Admonitio generalis Karls des Grossen von 789. Hervorragend konservierter originaler karolingischer Einband. (smu)
Papier · 427 pp. · 28.5 × 19.5/20.5 cm · Deutschsprachiger Raum · 9.–20. Dezember 1392 (Teil I), 28. November 1393 (Teil II)
Johannes Müntzinger, Expositio quinque librorum Pastoralis novelli Rudolfi de Liebegg; Conradus de Soltau, Lectura super „Firmiter credimus“
Die zweiteilige Papierhandschrift überliefert zwei theologische Werke, die laut den Kolophonen 1392 und 1393 abgeschrieben wurden. Es handelt sich einerseits um Johannes Müntzingers Kommentar zum Pastorale novellum des Rudolf von Liebegg, einem Handbuch der Sakramentenlehre, andererseits um eine systematische Erläuterung der Fundamente des christlichen Glaubens, die Konrad von Soltau in der Form eines Kommentars zur Dekretale „Firmiter credimus“ verfasste. (len)
Papier · 382 pp. · 34/35.5 × 24 cm · Pavia, Johannes Bischoff (Teil I) · 1474-1476
Kanonistischer Sammelband
Die im 17. oder 18. Jahrhundert neu gebundene Handschrift überliefert in ihrem ersten Teil einen Kommentar zum zweiten Buch der Decretales Gregorii IX (Liber Extra). Der zweite Teil der Handschrift umfasst lediglich zwei Lagen mit einem Kommentar zum Titel 26 desselben Buchs der Dekretalen. Die Handschrift stammt aus dem Besitz des St. Galler Mönchs Johannes Bischoff († 1495), der 1474–1476 an der Universität Pavia Kirchenrecht studierte. Den Kommentar im ersten Teil der Handschrift schrieb er eigenhändig. (len)
Papier · 603 pp. · 35.5 × 25 cm · Pavia, Johannes Bischoff (Teil I, III, IV) · 1474–1476
Kanonistischer Sammelband
Der flexible Einband umschliesst vier Handschriftenteile, die je einen Kommentar zu ausgewählten Titeln und Kapiteln des ersten Buchs der Decretales Gregorii IX (Liber Extra) überliefern. Die Teile I, III und IV stammen von der Hand des St. Galler Mönchs Johannes Bischoff († 1495), der 1474–1476 an der Universität Pavia Kirchenrecht studierte. Teil II dürfte er während seines Studiums in Pavia erworben haben. (len)
Papier · 600 pp. · 35 × 25 cm · Pavia, Johannes Bischoff (Teil I–VII, IX) · 1474–1476
Kanonistischer Sammelband
Der flexible Einband umschliesst zehn Handschriftenteile, deren Texte der St. Galler Mönch Johannes Bischoff († 1495) während seines Kirchenrechtsstudiums in Pavia 1474–1476 zum grösseren Teil eigenhändig schrieb und zum kleineren Teil dort erworben haben dürfte. Es finden sich Kommentare zu einzelnen Titeln der Decretales Gregorii IX (Liber Extra), des Liber Sextus und der Clementinae, Abhandlungen zum Gerichtsverfahren, zur Folter, zum Erbrecht und zu anderen Themen, ein alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk zur Morallehre sowie die öffentliche Disputation des Johannes Bischoff. (len)
Pergament · 594 pp. · 45-45.5 x 28-29 cm · Italien und Frankreich (Buchmalerei) · zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts und zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts
Grossformatige Abschrift der im Jahr 1234 verkündeten Dekretalen Papst Gregors IX.
Repräsentative Abschrift der Dekretalen Papst Gregors IX. (Papst 1227-1241) in einer Gotico-Rotunda-Schrift aus Italien. Der Dekretalen-Text ist auf den einzelnen Seiten umgeben von der so genannten Glossa Ordinaria, einem juristischen Kommentar des Kanonisten Bernardus de Botone aus Parma († 1266), der rings um den Haupttext läuft. Dieser Kommentar ist später nochmals intensiv bearbeitet und glossiert worden. Jeder der fünf Teile ist zu Beginn mit je einer szenischen Darstellung zu deren Inhalten geschmückt. (smu)
Pergament · 124 pp. · 44 x 29 cm · Frankreich · 14. Jahrhundert
Institutiones Iustiniani und die Libri feudorum mit der Glossa ordinaria
Die Pergamenthandschrift überliefert die Institutiones Iustiniani (p. 3a–91a), also das unter dem oströmischen Kaiser Justinian 533 entstandene Lehrbuch zum römischen Recht, sowie die Libri feudorum (p. 91b–125b), also das langobardische Lehnsrecht, jeweils samt der Glossa ordinaria, dem Standardapparat des Accursius. Die Texte und die diese umgebenden Glossenapparate wurden im 14. Jahrhundert wohl in Frankreich geschrieben. Gemäss den Eintragungen des Rechtsgelehrten Johannes Bischoff († 1495), eines Konventualen des Klosters St. Gallen, befand sich die Handschrift spätestens seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts im Kloster St. Gallen. (len)
Pergament · 88 pp. · 39 x 24.5–25 (Teil I) cm; 42.5–43 x 29 (Teil II) cm · Italien · Mitte des 13. / Anfang des 14. Jahrhunderts (Teil I), 14. Jahrhundert (Teil II)
Johannes de Deo: Liber iudicum · Bonus Johannes: Ordo iudiciarius · Manfredus de Arriago: Tabula decretalium · Dinus de Mugello: Super regulis iuris Libri Sexti
Die zweiteilige Handschrift wurde in der Zeit von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts in Italien geschrieben. Sie überliefert einerseits prozessrechtliche Schriften, darunter den wenig bekannten Ordo iudiciarius Quoniam ut ait apostolus, andererseits Findmittel und Überblickswerke zum Dekretalenrecht. Die Handschrift gelangte wohl über einen Zürcher Chorherrn in den Besitz des St. Galler Stadtbürgers Johannes Widembach († 1456), bevor sie spätestens im 16. Jahrhundert in die Stiftsbibliothek kam. (len)
Pergament · 576 pp. · 28.5 x 24 cm · Italien · zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts - erste Hälfte des 14. Jahrhunderts
Codex Justinianus
Die mit Fleuronnée und vereinzelten Federzeichnungen geschmückte Handschrift wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Italien geschrieben. Sie überliefert den Codex Justinianus (Bücher 1–9), den dazugehörigen Glossenapparat des Accursius sowie massenhaft weitere Glossen auf den Seitenrändern. Die Handschrift gelangte über die beiden St. Galler Stadtbürger Conrad Särri und Johannes Widembach († um 1456) spätestens im 16. Jahrhundert in die Stiftsbibliothek. (len)
Pergament · 434 pp. · 39.5 x 25 cm · Norditalien · 13. oder 14. Jahrhundert
Summae Azonis
Die Pergamenthandschrift enthält im Wesentlichen Summen von den meisten Teilen des Corpus iuris civilis, nämlich der Bücher 1–9 des Codex, der Institutionen und der Digesten. Diese lehrbuchartigen Zusammenfassungen werden zum überwiegenden Teil dem Bologneser Juristen Azo Portius († 1220) zugeschrieben. Die im 13. oder 14. Jahrhundert in Norditalien gefertigte Handschrift zeigt am Anfang auf p. 7a zwei grössere Initialen in Deckfarbenmalerei, darunter eine mit einem Drachen, und dann zahlreiche kleinere Fleuronnée-Initialen. (len)
Papier · 144 pp. · 41.5 x 30 cm · Frankreich und Italien? · 14. Jahrhundert und erste Hälfte des 15. Jahrhunderts
Bearbeitungen der Libri feudorum
Die Papierhandschrift enthält drei Bearbeitungen der Libri feudorum, des langobardischen Lehnsrechts, und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil mit den Margarita feudorum des Dullius Gambarinus (p. 1a–28a) wurde wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Frankreich geschrieben. Der zweite Teil überliefert die Summa feudorum des Odofredus de Denariis (p. 29a–60b) und die Lectura super usibus feudorum des Jacobus de Belvisio (p. 60b–144b) und entstand entweder in Italien oder in Frankreich im 14. Jahrhundert. Im zweiten Teil der Handschrift befinden sich Eintragungen des Rechtsgelehrten Johannes Bischoff († 1495), eines Konventualen des Klosters St. Gallen. (len)