St. Gallen, Stiftsbibliothek
Die Stiftsbibliothek St. Gallen ist eine der ältesten Klosterbibliotheken der Welt und der wichtigste Teil des UNESCO-Weltkulturerbes Stiftsbezirk St. Gallen. Ihr wertvoller Bestand zeigt die Entwicklung der europäischen Kultur und dokumentiert die kulturelle Leistung des Klosters St. Gallen vom 7. Jahrhundert bis zur Aufhebung der Abtei im Jahr 1805. Das Herzstück der Bibliothek bilden die Handschriftensammlung mit ihrem herausragenden Korpus karolingisch-ottonischer Manuskripte (8. bis 11. Jahrhundert), eine bedeutende Sammlung von Inkunabeln und ein gewachsener Bestand an Druckwerken vom 16. Jahrhundert bis in die Gegenwart. Das Projekt e-codices wurde von der Stiftsbibliothek St. Gallen mtbegründet. Mit dem berühmten Barocksaal, in dem Wechselausstellungen gezeigt werden, gehört die Stiftsbibliothek St. Gallen zu den bestbesuchten Museen der Schweiz.
Die 1338 fertiggestellte Summa de casibus conscientiae des Bartholomäus von Pisa gehört zu den am weitesten verbreiteten spätmittelalterlichen Beichtsummen. Den Erfolg verdankt sie ihrer praktischen Ausrichtung und der alphabetischen Anordnung der Stichworte aus kanonischem Recht und Morallehre. Die vorliegende Abschrift aus dem zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts dürfte Teil der Bücherstiftung sein, die der Weltpriester Matthias Bürer 1470 mit dem Kloster St. Gallen vereinbarte und die nach seinem Tod 1485 vollzogen wurde.
Online seit: 22.09.2022
Die Beichtsumme des Magister Simon schöpft weitgehend aus der Summa de poenitentia und der Summa de matrimonio des Raimund von Peñafort. Sie beinhaltet eine Anklageschrift, die einen Ursprung in der Diözese Paris um 1250 oder etwas später nahelegt. Die in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts von zwei Händen geschriebene Handschrift lag gemäss dem Besitzeintrag auf S. 1 spätestens 1478 im Kloster St. Gallen.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift beginnt mit der wichtigen Beichtsumme des Dominikaners Raimund von Peñafort († 1275), der Summa de poenitentia samt ihrem vierten, 1235 fertiggestellten Buch mit dem Titel Summa de matrimonio. Laut dem Kolophon auf S. 246b schrieb Johannes Meyer von Diessenhofen vom 26. August bis zum 8. November 1395 diese Beichtsumme ab. Unmittelbar oder kurz danach schrieb dieselbe Hand zwei Beichtsummen des Dominikaners Johannes von Freiburg († 1304) und einige kleine Zusätze ab. Der Libellus quaestionum casualium behandelt Fälle, die in der Summa de poenitentia des Raimund von Peñafort nicht oder nur knapp behandelt werden. Das kurzgefasste Confessionale war auf die praktischen Bedürfnisse der Beichtväter zugeschnitten.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift stammt aus der 2. Hälfte des 12. Jahrhunderts und überliefert die Dektretabbreviatio "Quoniam egestas", eine Kurzfassung des Decretum Gratiani, samt Glossen. Der Text der Handschrift ist das älteste datierbare Zeugnis für das Studium des Decretum Gratiani in Frankreich. Schrift und Buchschmuck zeigen, dass die Handschrift wahrscheinlich in Engelberg in der Zeit Frowins entstand. Seit 1461 lag sie im Kloster St. Gallen.
Online seit: 20.12.2012
Die umfangreiche Sammelhandschrift wurde von dem Weltpriester Matthias Bürer geschrieben. Gemäss den zahlreichen Kolophonen fertigte er die Abschriften der Texte im Zeitraum von ungefähr 1448 bis 1463 in Kenzingen (Baden-Württemberg) und an mehreren Orten im Tirol an. Die Handschrift überliefert unter anderem mehrere theologische Traktate, eine Beichtsumme, zwei Beichtspiegel, eine Ars moriendi („Kunst des Sterbens“), die Apostelgeschichte mit der Glossa ordinaria, Predigten sowie die Bücher II–IV der Dialoge von Papst Gregor dem Grossen. Die Handschrift gelangte nach dem Tod von Matthias Bürer 1485 gemäss einer 1470 getroffenen Vereinbarung zusammen mit weiteren Büchern in das Kloster St. Gallen.
Online seit: 22.09.2022
Diese kirchenrechtliche Handschrift enthält eine unter den Bezeichnungen Breviarium extravagantium oder Compilatio prima bekannte Sammlung von päpstlichen Dekretalen, welche Bernhard von Pavia, der erste Dekretalist, um 1189-1190 zusammenstellte. Neben unbestimmten älteren Glossen stehen auf manchen Seiten neben den beiden Spalten des Textus inclusus Auszüge aus dem Glossenapparat des Tankred von Bologna in der ersten Rezension, die er ca. 1210-1215 verfasste. Der Text, die Initialen und die Glossen entstanden Ende des 12. Jahrhunderts bzw. anfangs des 13. Jahrhunderts in Frankreich.
Online seit: 19.12.2011
Die Handschrift wurde an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert geschrieben. Sie überliefert eine Urkunden- und Formelsammlung für das kirchliche Benefizial- und Gerichtswesen, weltliche Geldgeschäfte und Verkäufe, das Lehenswesen und Weiteres. Die am Ende der Handschrift angebrachten Notizen weisen Johannes Pfister von Gossau († 1433?), kaiserlicher Notar und Kleriker des Bistums Konstanz, der in Diensten der Stadt St. Gallen und des Klosters St. Gallen stand, als Besitzer aus. Danach gehörte die Handschrift dem St. Galler Stadtschreiber Johannes Widembach († um 1456), der sein Wappen auf der Innenseite des Hinterdeckels anbrachte.
Online seit: 22.09.2022
Die im zweiten Viertel des 15. Jahrhunderts wohl in Italien geschriebene Handschrift enthält die Rechtssprechungssammlung der Rota Romana des Kanonisten Wilhelm Horborch († 1384). Die Handschrift kam wohl wie andere Codices über den Nachlass des St. Galler Abts Kaspar von Breitenlandenberg (1442–1463), der 1439–1442 in Bologna bei Johannes de Anania Kirchenrecht studiert hatte, in die Bibliothek des Klosters St. Gallen.
Online seit: 25.06.2015
Der Pappeinband aus dem 18. oder 19. Jahrhundert umfasst vier ungefähr gleichzeitige Handschriftenteile aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts. Die Teile I und III stammen von derselben Hand und überliefern Anleitungen und Beispiele für das korrekte Verfassen von lateinischen Briefen und Urkunden und für die Verwendung rhetorischer Stilmittel. Teil II enthält ein Lehrbuch des Prozessrechts von Johannes Urbach, Teil IV eine Sammlung lateinischer Briefe an den Einsiedler Mönch und Frühhumanisten Albrecht von Bonstetten aus den Jahren 1465–1480.
Online seit: 22.09.2022
Die Handschrift überliefert hauptsächlich eine Landgerichtsordnung des Fürststifts Kempten aus dem Jahr 1481, die möglicherweise noch im ausgehenden 15. Jahrhundert geschrieben wurde. Die Handschrift wurde von Ulrich Degelin, Kanzler unter Abt Johann Erhard Blarer von Wartensee (1587–1594) und Verfasser einer neuen kemptischen Landgerichtsordnung, benutzt. Danach gelangte sie sukzessiv in den Besitz der Lindauer Rechtsgelehrten Johannes Andreas Heider († 1719) und Johann Reinhard Wegelin († 1764), bevor sie zwischen 1780 und 1792 von Johann Nepomuk Hauntinger für das Kloster St. Gallen erworben wurde.
Online seit: 22.09.2022
Eine bedeutende Rechtshandschrift aus Rätien: Die Lex Romana Curiensis mit den einzig hier erhaltenen Capitula des Bischofs Remedius von Chur aus der Zeit um 800
Online seit: 31.12.2005
Weltchronik von Saturnus von Kreta bis Brenno, dem sagenhaften Herzog von Schwaben (Sp. 3a-17a). Anschliessend Schwabenspiegel mit Landrecht nach der 1. systematischen Ordnung in 79 Abschnitten bis Art. 343 (Sp. 17a-264b) und Lehnrecht bis Art. 158 (Sp. 264b-347a). Am Schluss Inhaltsverzeichnis der ganzen Handschrift (S. 350-361).
Online seit: 18.12.2014
Schwabenspiegel, Landrecht, Art. 1-86 (Sp. 7a-58a), Art. 155-219 (Sp. 59a-100b), und Art. 220-377 (Sp. 101a-187b), nach Art. 40 eingeschoben Deutschenspiegel, Landrecht, Artikel 40§1 (Sp. 33a), ans Landrecht anschliessend Lehnrecht, Art. 1-120 und 122-154 (Sp. 187b-284a) und Art. 159 (Sp. 284a-285a).
Online seit: 18.12.2014
Bedeutende Rechtshandschrift der Karolingerzeit, geschrieben im 3. Viertel des 9. Jahrhunderts vermutlich in Reims. Enthält die Kapitulariensammlung des Abtes Ansegis von Fontenelle († 833) sowie die gefälschte Kapitulariensammlung eines Benedictus Levita. Die Handschrift wurde 1673/74 an Etienne Baluze in Paris ausgeliehen.
Online seit: 09.12.2008
Einer Sammlung bedeutender Rechtstexte (Kapitulariensammlung des Ansegis, Lex Salica, Lex Ribuaria) vorgeschaltet: Der älteste Bücherkatalog des Klosters St. Gallen aus der Mitte des 9. Jahrhunderts
Online seit: 31.12.2005
In Westfrankreich geschriebene karolingische Gesetzessammlung in lateinischer Sprache aus dem ersten Viertel des 9. Jahrhunderts mit der Lex Romana Visigothorum (Gesetzessammlung römischen Rechts, vom westgotischen König Alarich II. erlassen), der Lex Salica (germanisches Gesetzbuch des fränkischen Reichsgründers Chlodwig) und der Lex Alamannorum (Stammesrecht der Alamannen vom Beginn des 8. Jahrhunderts). Schon früh ins Kloster St. Gallen gelangt, später entfremdet und im 16. Jahrhundert im Besitz des Universalgelehrten Aegidius Tschudi (1505-1572) nachweisbar. 1768 von dessen Erben der Klosterbibliothek St. Gallen verkauft.
Online seit: 09.12.2008
Der fragmentarisch erhaltene Edictum Rothari – die älteste erhaltene Abschrift des Stammesgesetzes der Langobarden. Älteste Überlieferung der frühmittelalterlichen Langobardengesetze, erlassen von König Rothari (636-652) im Jahre 643. Früheste Abschrift von 670/680 aus Bobbio (?), erhalten nur noch in Fragmenten in der Stiftsbibliothek St. Gallen, in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe sowie in der Zentralbibliothek Zürich und im Staatsarchiv des Kantons Zürich. Der grösste Teil der Fragmente, die 1822 von Stiftsbibliothekar Ildefons von Arx zum vorliegenden Band zusammengefügt wurden, befindet sich in der Stiftsbibliothek St. Gallen. Im Jahre 1972 wurden die Edictum-Rothari-Pergamentfragmentstücke der Stiftsbibliothek St. Gallen in einer konservatorisch nicht ganz unbedenklichen Art mit Schwarz-Weiss-Fotos der auswärts (in Karlsruhe und Zürich) befindlichen Fragmente zu einem neuen Band zusammengebunden. Aus diesem Cod. Sang. 730 wurden im Jahre 2008 von Restaurator Martin Strebel die Fotos wieder herausgenommen, und gleichzeitig konnte die rechtsgeschichtlich bedeutende Handschrift dank der Übernahme der Kosten durch den Freundeskreis der Stiftsbibliothek St. Gallen gemäss den neuesten Erkenntnissen der Buchrestaurierung neu gebunden werden.
Online seit: 31.07.2009
Die Wandalgarius-Handschrift mit Abschriften der sogenannten Lex Romana Visigothorum, der Lex Salica und der Lex Alamannorum. Die textgeschichtlich bedeutende Rechtshandschrift wurde in Lyon im Jahr 793 geschrieben und mit zahlreichen kolorierten Initialen und der Miniatur eines mit einem Diadem geschmückten Gesetzgebers verziert durch den Kleriker Wandalgarius. Dies ist die älteste genau datierte Handschrift der Stiftsbibliothek St. Gallen.
Online seit: 12.12.2006
Sammelhandschrift aus dem 1. Viertel des 9. Jahrhunderts, geschrieben möglicherweise in Bayern. Der Codex enthält unter anderem eine Abschrift der Lex Alamannorum (Stammesgesetz der Alemannen), eine textgeschichtlich bedeutende Sammlung von frühen Pilgerreisen nach Jerusalem, darunter das Itinerarium Burdigalense, die Beschreibung einer Pilgerreise von Bordeaux nach Rom im Jahre 333/34, ein Traktat zur Himmelfahrt Mariens, eine Fränkische Völkertafel, Auslegungen zum Glaubensbekenntnis sowie die so genannten Annales Sancti Galli breves über die Jahre 703 bis 869
Online seit: 09.12.2008
Kleinformatige Gebrauchshandschrift mit einer Kapitulariensammlung aus der Zeit Karls des Grossen. Enthält in sehr guter, teilweise bester und teilweise einziger Überlieferung mehrere von Karl dem Grossen zwischen 779 und 789 erlassene Verordnungen. Enthält unter anderem das Kapitular von Herstal von 779 und die berühmte Admonitio generalis Karls des Grossen von 789. Hervorragend konservierter originaler karolingischer Einband.
Online seit: 09.12.2008
Die zweiteilige Papierhandschrift überliefert zwei theologische Werke, die laut den Kolophonen 1392 und 1393 abgeschrieben wurden. Es handelt sich einerseits um Johannes Müntzingers Kommentar zum Pastorale novellum des Rudolf von Liebegg, einem Handbuch der Sakramentenlehre, andererseits um eine systematische Erläuterung der Fundamente des christlichen Glaubens, die Konrad von Soltau in der Form eines Kommentars zur Dekretale „Firmiter credimus“ verfasste.
Online seit: 22.09.2022
Die im 17. oder 18. Jahrhundert neu gebundene Handschrift überliefert in ihrem ersten Teil einen Kommentar zum zweiten Buch der Decretales Gregorii IX (Liber Extra). Der zweite Teil der Handschrift umfasst lediglich zwei Lagen mit einem Kommentar zum Titel 26 desselben Buchs der Dekretalen. Die Handschrift stammt aus dem Besitz des St. Galler Mönchs Johannes Bischoff († 1495), der 1474–1476 an der Universität Pavia Kirchenrecht studierte. Den Kommentar im ersten Teil der Handschrift schrieb er eigenhändig.
Online seit: 22.09.2022
Der flexible Einband umschliesst vier Handschriftenteile, die je einen Kommentar zu ausgewählten Titeln und Kapiteln des ersten Buchs der Decretales Gregorii IX (Liber Extra) überliefern. Die Teile I, III und IV stammen von der Hand des St. Galler Mönchs Johannes Bischoff († 1495), der 1474–1476 an der Universität Pavia Kirchenrecht studierte. Teil II dürfte er während seines Studiums in Pavia erworben haben.
Online seit: 22.09.2022
Der flexible Einband umschliesst zehn Handschriftenteile, deren Texte der St. Galler Mönch Johannes Bischoff († 1495) während seines Kirchenrechtsstudiums in Pavia 1474–1476 zum grösseren Teil eigenhändig schrieb und zum kleineren Teil dort erworben haben dürfte. Es finden sich Kommentare zu einzelnen Titeln der Decretales Gregorii IX (Liber Extra), des Liber Sextus und der Clementinae, Abhandlungen zum Gerichtsverfahren, zur Folter, zum Erbrecht und zu anderen Themen, ein alphabetisch geordnetes Nachschlagewerk zur Morallehre sowie die öffentliche Disputation des Johannes Bischoff.
Online seit: 22.09.2022
Repräsentative Abschrift der Dekretalen Papst Gregors IX. (Papst 1227-1241) in einer Gotico-Rotunda-Schrift aus Italien. Der Dekretalen-Text ist auf den einzelnen Seiten umgeben von der so genannten Glossa Ordinaria, einem juristischen Kommentar des Kanonisten Bernardus de Botone aus Parma († 1266), der rings um den Haupttext läuft. Dieser Kommentar ist später nochmals intensiv bearbeitet und glossiert worden. Jeder der fünf Teile ist zu Beginn mit je einer szenischen Darstellung zu deren Inhalten geschmückt.
Online seit: 31.03.2011
Die Pergamenthandschrift überliefert die Institutiones Iustiniani (p. 3a–91a), also das unter dem oströmischen Kaiser Justinian 533 entstandene Lehrbuch zum römischen Recht, sowie die Libri feudorum (p. 91b–125b), also das langobardische Lehnsrecht, jeweils samt der Glossa ordinaria, dem Standardapparat des Accursius. Die Texte und die diese umgebenden Glossenapparate wurden im 14. Jahrhundert wohl in Frankreich geschrieben. Gemäss den Eintragungen des Rechtsgelehrten Johannes Bischoff († 1495), eines Konventualen des Klosters St. Gallen, befand sich die Handschrift spätestens seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts im Kloster St. Gallen.
Online seit: 25.04.2023
Die zweiteilige Handschrift wurde in der Zeit von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Beginn des 14. Jahrhunderts in Italien geschrieben. Sie überliefert einerseits prozessrechtliche Schriften, darunter den wenig bekannten Ordo iudiciarius Quoniam ut ait apostolus, andererseits Findmittel und Überblickswerke zum Dekretalenrecht. Die Handschrift gelangte wohl über einen Zürcher Chorherrn in den Besitz des St. Galler Stadtbürgers Johannes Widembach († 1456), bevor sie spätestens im 16. Jahrhundert in die Stiftsbibliothek kam.
Online seit: 18.12.2014
Die mit Fleuronnée und vereinzelten Federzeichnungen geschmückte Handschrift wurde in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts oder spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts in Italien geschrieben. Sie überliefert den Codex Justinianus (Bücher 1–9), den dazugehörigen Glossenapparat des Accursius sowie massenhaft weitere Glossen auf den Seitenrändern. Die Handschrift gelangte über die beiden St. Galler Stadtbürger Conrad Särri und Johannes Widembach († um 1456) spätestens im 16. Jahrhundert in die Stiftsbibliothek.
Online seit: 18.12.2014
Die Pergamenthandschrift enthält im Wesentlichen Summen von den meisten Teilen des Corpus iuris civilis, nämlich der Bücher 1–9 des Codex, der Institutionen und der Digesten. Diese lehrbuchartigen Zusammenfassungen werden zum überwiegenden Teil dem Bologneser Juristen Azo Portius († 1220) zugeschrieben. Die im 13. oder 14. Jahrhundert in Norditalien gefertigte Handschrift zeigt am Anfang auf p. 7a zwei grössere Initialen in Deckfarbenmalerei, darunter eine mit einem Drachen, und dann zahlreiche kleinere Fleuronnée-Initialen.
Online seit: 25.04.2023
Die Papierhandschrift enthält drei Bearbeitungen der Libri feudorum, des langobardischen Lehnsrechts, und besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil mit den Margarita feudorum des Dullius Gambarinus (p. 1a–28a) wurde wahrscheinlich in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts in Frankreich geschrieben. Der zweite Teil überliefert die Summa feudorum des Odofredus de Denariis (p. 29a–60b) und die Lectura super usibus feudorum des Jacobus de Belvisio (p. 60b–144b) und entstand entweder in Italien oder in Frankreich im 14. Jahrhundert. Im zweiten Teil der Handschrift befinden sich Eintragungen des Rechtsgelehrten Johannes Bischoff († 1495), eines Konventualen des Klosters St. Gallen.
Online seit: 25.04.2023
Die vierteilige Handschrift wurde hauptsächlich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bzw. in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Italien und vielleicht teilweise in Frankreich geschrieben. Sie überliefert die Tres libri Codicis (die Bücher 10–12 des Codex Justinianus) samt Glossen, die Libri feudorum, die dazugehörige Glossa ordinaria sowie weitere kleinere Schriften. Besonders wertvoll sind die voraccursischen Glossen, die teilweise in ursprünglicher Gestalt zu den Tres libri Codicis erhalten geblieben sind. Die Handschrift gelangte über den St. Galler Stadtbürger Johannes Widembach († um 1456) spätestens im 16. Jahrhundert in die Stiftsbibliothek.
Online seit: 18.12.2014
Kompendium von 39 medizinischen Texten bekannter und unbekannter Autoren, geschrieben in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wahrscheinlich in Norditalien, aber schon früh in die Klosterbibliothek von St. Gallen gelangt. In diesem Codex finden sich – teilweise in einziger Überlieferung – beispielsweise ein alphabetisch geordnetes griechisch-lateinisches Kräuterglossar, die Abhandlung De re medica eines Pseudo-Plinius (Physica Plinii) und ein längerer medizinischer Traktat, Liber Esculapii genannt.
Online seit: 23.12.2008
Medizinische Sammelhandschrift aus dem Kloster St. Gallen, geschrieben um 900, mit fünf längeren und einigen kürzeren medizinisch-pharmazeutischen Traktaten, teilweise in bester, weil weltweit einziger Überlieferung. Darunter befinden sich beispielsweise der Abschnitt von Plinius dem Jüngeren über die Medizin, die Schrift Medicinae ex oleribus et pomis (Heilmittel aus Gemüse und Obst) des römischen Agrar- und Medizinschriftstellers Gargilius Martialis (3. Jht.) oder der nur in wenigen Handschriften überlieferte Traktat Oxea et chronia passiones Yppocratis, Gallieni et Urani. In der Handschrift findet sich (auf Seite 82) auch eine magische Sphäre über die Erwartung von Leben und Tod.
Online seit: 09.12.2008
Deutsche medizinische Sammelhandschrift. Anfang fehlt, dann die Ordnung der Gesundheit für Rudolf von Hohenberg (S. 3-60), diverse medizinische, magische und Nahrungsrezepte (S. 63-101), darunter u. a. Geier- und Verbenatraktat aus dem Bartholomäus (S. 64-69), „Verworfene Tage“ (S. 69-71), Essigrezept (S. 73-76), Auszug aus dem Buch der Natur des Konrad von Megenberg (S. 82-85), Rezepte mit Verwendung des „Schwalbensteins“ (S. 89-90), Neujahrs- und Donnerprognostik (S. 90-94), Weinrezepte (S. 95-101). Kräuterbuch mit Auszügen aus dem Macer Floridus des Odo von Meung (S. 101-146), medizinische Rezepte (S. 146-147), Anwendungsbereich der Arzneien nach dem Macer Floridus (S. 147-161), Rezept gegen den ritten (S. 162). Am Schluss auf S. 164 kolorierte Zeichnung der Agrimonia (Odermennig). Die Handschrift ist mit dem 2° Cod. 572 der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg verwandt. Sie stammt aus der Bibliothek von Aegidius Tschudi (Nr. 117).
Online seit: 23.09.2014
Deutsche medizinische Sammelhandschrift. Medizinische Rezepte (S. 1-148) mit Register (S. 149-157), weitere Rezepte als spätere Nachträge (S. 158-168), Aderlasslehre (S. 169-184), deutsche und lateinische Beschwörungsformeln (S. 185-186), Auszüge aus De pestilentia von Theobaldus Loneti (S. 187-188). Die Handschrift stammt aus der Bibliothek von Aegidius Tschudi (Nr. 118).
Online seit: 23.09.2014
Sammelhandschrift in lateinischer und deutscher Sprache. Die unsystematisch angeordneten Texte sind im Folgenden systematisiert. Geomantie: lat. Traktat mit schematischen Darstellungen (S. 1-152, 163-169), weitere geomantische Schemata (185, 236, 263 [falsch als 262 paginiert]). Medizin: Rezepte, dt. (S. 153-162 und 197-198); Blutschau nach dem Aderlass und Aderlasslehre, dt. (S. 193-196, 255-261). Iatromathematik: Lunar, lat. (S. 169-172); Planeten und die Eigenschaften der ihnen zugeordneten Stunden / unter ihnen geborenen Menschen, dt., teils gereimte Verse (S. 173-175, 178-179, 218, 240), Tafeln zur Bestimmung der Planeten als Stundenregenten (S. 200, 240); Tierkreiszeichen, ihre Eigenschaften und ihr Einfluss auf die unter ihnen geborenen Menschen, lat. (S. 180-185, 186 [Hexameter]) und dt. (S. 187-192), Anleitung und Tafeln zur Berechnung des Mondstandes in den Tierkreiszeichen (S. 177-178, 213-214, [215b]-216 [für die Jahre 1406-1480]), Tierkreiszeichenschema (S. 262), Zeichnung mit Fingergliedern, denen Tierkreiszeichen, Temperamente und Elemente zugeordnet sind (S. 264 [falsch als 263 paginiert]); Monatsregeln, lat. (S. 215-[215a]). Astronomie: Kalender (S. 201-212); Tafeln zur Kalenderberechnung (S. 237, 241-242, 254); Tabelle mit Mondfinsternissen für die Jahre 1422-1462, mit Zeichnungen des jeweiligen Bedeckungsgrades (S. 238-239 und 243). Prognostik: Donnerprognostik, dt. (S. 199), Neujahrsprognostik, lat. (S. 217). Alchemie: alchemistische Rezepte, lat. (S. 219-220) und dt. (S. 221-228). Chiromantischer Traktat, dt., beginnend mit einer kolorierten Federzeichnung von zwei Händen mit den Handlinien (S. 244-254). Sonstiges: Beschwörungen, dt. (S. 156) und lat. (S. 219); 4 Hexameter über Weinqualität, lat. (S. 264 [falsch als 263 paginiert]). Die von verschiedenen Händen geschriebene Handschrift stammt aus der Bibliothek von Aegidius Tschudi (Nr. 104).
Online seit: 23.09.2014
Die Sammelhandschrift beginnt mit einigen kurzen medizinischen Texten: p. 5–6 Johannicius (Hunain ibn Ishāq), Isagoge ad Techne Galieni (eine Bearbeitung der Ars Parva des Galen, in der lateinischen Übersetzung von Constantinus Africanus), § 1–9; p. 6–7 und 8 einige Verse aus dem Regimen sanitatis salernitanum, einem hexametrischen Lehrgedicht über Medizin; p. 7–8 kurzer Text über Proportionen zusammengesetzter Arzneimittel, Inc. Gradus est sedecupla proporcio; p. 9–10 Text über den Aderlass, mit roter Überschrift De flebotomia, Inc. In flebotomia quedam generales condiciones sunt; p. 10–11 lateinisch-deutsches Pflanzennamenglossar, mit roter Überschrift Nomina herbarum, Inc. Plantago Wegerich; p. 11–12 Text zur Uroskopie, Textbeginn am Rand durch Überschrift De urinis von jüngerer Hand gekennzeichnet, Inc. Si urina alba fuerit. Die Seiten 12–14 sind von jüngerer Hand geschrieben und enthalten entgegen Scherrer wohl nicht weiteres Medizinisches, sondern ein Exemplum oder Exempla aus den Vitaspatrum (In vitas patrum legitur quod quidam interrogavit senem quare cogitaciones prave inpedirent oraciones [?]). Auf den medizinischen Teil folgt p. 15–89 eine lateinische Version des Lumen animae, einer Sammlung naturkundlicher Exempla für den Gebrauch in Predigten. Am Seitenrand finden sich kleine Schemata zum Inhalt der Kapitel sowie Ergänzungen zu den im Text genannten Autoritäten. Das Lumen animae beginnt als einziger Text der Handschrift mit einer grösseren roten Initiale und endet p. 89 mit rotem Schreiberspruch Finito libro sit laus et gloriae Christo. Die beiden folgenden Seiten (p. 90–91) enthalten unter anderem kalendarische Verse und einen Text über die Planeten. Auf p. 92–97 steht eine lateinische Version des «Himmelsbriefs» oder «Sonntagsbriefs», eines angeblich vom Himmel gefallenen Briefs über die Feier des Sonntags, Inc. Incipit epistola dei de celo vere missa petro apostolo ab omnibus diebus dominicis qualiter sit colendus dies dominicus. Es folgt p. 97–98 ein Gebet, Inc. O dilecte Iesu Christus, felix est qui te amat. Auf den letzten Seiten (p. 98–101) sind von derselben jüngeren Hand wie p. 12–14 weitere Exempel aufgeschrieben, Inc. Legitur quod quedam mulier […] venisset ad beatum Hillarionem pro sterilitate tollenda. Die Handschrift ist in einen grauen Pappeinband des 18. Jahrhunderts eingebunden; der frühere Pergamenteinband mit Rückenschild mit der Signatur 758 ist noch erhalten, wurde aber auseinandergeschnitten und um die erste bzw. letzte Lage geheftet (S. 3 und zwischen S. 24-25; S. 102 und zwischen S. 88-89).
Online seit: 20.12.2023
Sammlung von zehn verschiedenen medizinischen Traktaten, geschrieben in der ersten Hälfte des 9. Jahrhunderts in einer insularen, wohl keltischen Schrift unter festländischem Einfluss. Zwischen den Rezeptarien (auf Seite 91) ein Kreuzsegen als „Schutzbrief gegen die Versuchungen des Teufels und gegen Fieber“. Die Handschrift enthält beispielsweise Auszüge aus dem Conspectus ad Eustathium filium des spätantiken Arztes Oribasius (4. Jht. n.Chr.), die Epistula de febribus des griechischen Arztes Galenus († 216 n.Chr.) oder einen Liber medicinalis eines unbekannten Autors.
Online seit: 21.12.2009
Die um die Mitte des 15. Jahrhunderts in einem weltlichen Umfeld in Süddeutschland oder der Schweiz entstandene Handschrift ist mit zahlreichen kolorierten Federzeichnungen illustriert. Darin werden die Tierkreiszeichen, die Planeten, die vier Temperamente und die vier Jahreszeiten in ihren Einflüssen auf die Gesundheit des Menschen beschrieben. Es folgen diätetische Richtlinien vor allem für den Aderlass, aber auch für Essen, Trinken, Schlafen, Wachen, Ruhe und Bewegung wie auch konkret fürs Baden (Bild p. 101) oder den Stuhlgang (Bild p. 120). Der Text dürfte ursprünglich um 1400 von einem sternkundlich interessierten Laienarzt aus dem süddeutschen Raum verfasst und zu einem Kompendium zusammengestellt worden sein. Dieser Text wurde nachher mehrmals ergänzt und verändert. Im letzten Teil (ab p. 128) folgen eine Prosa- und eine Versfassung des sog. Pseudo-Aristoteles-Briefs an Alexander den Grossen: Darin gibt der griechische Universalgelehrte dem König Ratschläge zur Erhaltung einer guten Gesundheit.
Online seit: 23.09.2014
Kleinformatige medizinische Sammelhandschrift mit Auszügen aus Werken der antiken griechischen Ärzte und Schriftsteller Hippokrates (um 460-370 v.Chr.), Galenos (um 129–um 216) und von Oribasius (um 320- 400), geschrieben in insularer(?) Minuskelschrift um 800 nicht im Kloster St. Gallen.
Online seit: 21.12.2009
Kleinformatiges Kompendium von zehn verschiedenen medizinischen Texten, geschrieben kurz nach 800 in einem unbekannten Skriptorium, vermutlich in Italien. Enthalten ist darin auch die Abhandlung des griechischen Arztes Anthimus in Briefform an den Frankenkönig Theoderich „Über Speisediät“ (De observatione ciborum), durch das ein Blick auf die Ernährungsgewohnheiten eines germanischen Volkes möglich ist.
Online seit: 31.07.2009
Die Handschrift ist überwiegend von einer Hand, aber mit unterschiedlicher Seiteneinrichtung (Zeilenzahl) geschrieben. Sie überliefert im Wesentlichen Exzerpte, die ein anonymer Zisterzienser aus theologischen und philosophischen Werken zusammengestellt hat, wie aus der Rubrik auf p. 7 (Incipit libellus exceptionum collectarum de diversis operibus cuiusdam fratris ordinis Cysterciensis) hervorgeht. Der Text beginnnt auf p. 7 mit: Omnes naturaliter scire protestante philosopho. Die Rubriken am Rand und im Text weisen auf Themen wie Fürbitte (De suffragiis ecclesie, p. 19), Christologie (De nativitate domini, p. 25; De plenitudine gratie Christi, p. 27; De voluntate Christi, p. 31; De passione Christi, p. 33), Fegefeuer (De acerbitate purgatorii, p. 88), Gedächtnis und Verstand (De memoria, p. 124; De dignitatibus rationalis creature, p. 135) oder Jungfräulichkeit (De virginitate, p. 372) hin. Zumindest teilweise stammen die Kapitel aus dem Compendium theologicae veritatis des Ps.-Albertus Magnus. Die ersten Seiten (p. 1–6) enthalten einen Text über den freien Willen, offenbar in Anlehnung an Petrus Lombardus, Sententiae, Buch 2, Inc. Liberum arbitrium est facultas rationis et voluntatis, qua bonum eligitur gratia assistente vel malum eadem desistente. Auf p. 422 befindet sich der Bibliotheksstempel von Abt Diethelm Blarer aus der Zeit 1553–1564. Der Einband besteht aus einem dunklen Lederbezug, über dem ein hellerer Lederumschlag mit überhängenden Rändern zum Schutz des Buchblocks angebracht ist.
Online seit: 20.12.2023
Die zum grössten Teil von einer Hand sorgfältig geschriebene Handschrift enthält auf p. 3–282 das Compendium theologicae veritatis in 7 Büchern, das in älteren Drucken Albertus Magnus zugeschrieben wird, gemäss jüngerer Forschung aber nicht zu seinen authentischen Werken gehört. Zu Beginn jedes Buchs steht eine Kapitelübersicht (p. 3, 37–38, 90–91, 126–127, 159–160, 215, 254). Auf p. 283-344 folgt das Confessionale des Johannes von Freiburg OP (um 1250–1314) (Bloomfield, Incipits of Latin works on the virtues and vices, Nr. 5755). Auf der Innenseite des Vorderdeckels ist schwach der Abklatsch einer Handschriftenseite erkennbar, die vermutlich in Halbunziale geschrieben ist, möglicherweise eines Vulgata-Fragments (Cod. Sang. 1395, p. 7–327). Auch die Innenseite des Hinterdeckels weist Abklatschspuren auf.
Online seit: 20.12.2023
Die Handschrift besteht aus verschiedenen Faszikeln, von denen mehrere am Ende einen Besitzvermerk eines Johannes Engler, Kanoniker an St. Leonhard, aufweisen (p. 140, 168, 304). Auf einen Kalender (p. 4–24) folgt die Summa rudium (p. 25–140). Die nächste Lage (p. 143–168) enthält Synodaldekrete des Konstanzer Bischofs Marquart von Randeck (die Dekrete, nicht die Abschrift, datiert 1407, p. 165). Die weiteren Lagen enthalten Betrachtungen, Predigten, ein lateinisch-deutsches Vokabular (p. 290–304), Rezepte und Kalendarisches sowie verschiedene geistliche und weltliche Kurztexte. Unter letzteren befinden sich zwei Fabelsammlungen (p. 141–144 und 266–275). Die Lagen beginnen häufig mit Textanfängen und haben am Ende oft Leerseiten, was zusammen mit den mehrmaligen Besitzeintragungen und abgenutzten Lagenaussenseiten drauf hinweist, dass die einzelnen Faszikel eine Zeitlang ohne Einband benutzt worden sind. Ledereinband des 15. Jahrhunderts, mehrere Buckel erhalten. Im Spiegel Abklatsch einer deutschsprachigen Urkunde.
Online seit: 22.09.2022
Der Codex enthält auf p. 59–111 die Opuscula sacra des Boethius, und zwar I. De trinitate (p. 59–70), II. De divinitate (Utrum pater et filius et spiritus sanctus; p. 70–72), III. De hebdomadibus (Quomodo substantiae; p. 72–77), IV. De fide catholica (p. 77–84), V. Contra Eutychen et Nestorium (p. 84–111), teilweise mit Glossen. Möglicherweise wurden Teile im 11./12. Jahrhundert ergänzt. Davor auf p. 7–58 der Johannes Scotus Eriugena oder Remigius von Auxerre zugeschriebene Kommentar zu den Opuscula sacra I–III und V. Auf p. 4–6, wohl von einer Hand des 13. Jahrhunderts, der Planctus beati Galli, Inc. Quis dabit cineres, eine Klage über den Raub des St. Galler Kirchenschatzes durch den Bischof von Konstanz. Auf p. 112 Ps.-Beda Venerabilis, De septem miraculis mundi. Die überwiegend schmucklose Handschrift weist auf p. 26 eine ichthyomorphe Initiale und auf p. 59 eine 8-zeilige I-Initiale auf.
Online seit: 22.06.2017
Der Band besteht aus zwei Teilen, die unabhängig voneinander zu verschiedenen Zeiten angefertigt wurden. Der erste Teil (p. 1-158) überliefert die ersten drei Bücher der Sentenzen des Magister Bandinus (p. 1-154), Autor einer Kurzfassung des gleichnamigen Werks (Libri quatuor sententiarum) des Petrus Lombardus. Anstelle des vierten Buchs steht hier ein Kurztraktat über Frauen, De muliere forti (p. 154-158). Die Abschrift stammt von mehreren Händen des 14. Jahrhunderts. Der zweite Teil (p. 159-234) dieses Codex enthält einen Traktat über die Taufe aus dem 12. Jahrhundert (p. 160-234). Gemäss dem Stempel von Abt Diethelm Blarer (p. 158) muss sich der erste Teil seit der Mitte des 16. Jahrhunderts in der Bibliothek des Klosters St. Gallen befunden haben. Die zweiteilige Handschrift erhielt ihren jetzigen Pappeinband wahrscheinlich gegen Ende des 18. Jahrhunderts oder zu Beginn des 19. Jahrhunderts, als Ildefons von Arx die Inhaltsübersicht notierte (p. V1).
Online seit: 22.09.2022
Dieser Band überliefert die Regulae de sacra theologia des Alanus ab Insulis. Der Text ist in einer sorgfältigen Textualis zweispaltig geschrieben, wobei dieselbe Schrift in doppelter Höhe als Auszeichnungsschrift für die Regeln verwendet wurde. Nur das Incipit (p. 3a), die erste Initiale und das Explicit (p. 81b) sind in roter Tinte gehalten. Der Einbandbezug aus Rindsleder wurde wohl in Paris bereits um 1200 mit zehn verschiedenen runden und rechteckigen Blindstempeln verziert. Sie stellen Vögel, geometrische Muster, Löwen, Flechtwerk und einen knieenden Menschen mit Krone und Gefäss (EBDB m002201) dar. Der Buchrücken wurde später mit hellem Schweinsleder überzogen. Auf der Rückseite des Vorsatzblattes (p. 2) steht, wohl von einer Hand des 14. Jahrhunderts, Liber sancti Galli, auf dem hinteren Spiegelblatt von einer Hand des 15. Jahrhunderts Liber monasterii sancti Galli 1451. Auf p. 82 ist der Bibliotheksstempel 1553–1564 des St. Galler Abts Diethelm Blarer eingedruckt.
Online seit: 06.09.2023
Dieser theologische Sammelband besteht aus vier Teilen (I: p. 3–122; II: p. 123–215; III: p. 216–231; IV: p. 232–243) und ist in gotischer Buchkursive von mehreren Händen geschrieben. Von den Initialen ist nur die erste ausgeführt. Die ersten vier, einspaltig beschriebenen Lagen enthalten den Traktat De reparatione hominis Marquards von Lindau (p. 3–122). Auf der letzten Seite dieses Teils (p. 122) steht der Bibliotheksstempel 1553–1564 des St. Galler Abts Diethelm Blarer. Auf den nächsten vier Lagen ist der Kommentar Expositio decem praeceptorum des Henricus de Frimaria zweispaltig eingetragen (p. 123a–213b). Die nächste Lage überliefert das wissenschaftliche Gutachten Determinatio magistrorum sacrae theologiae sanctae universitatis studii Pragensis über die Thesen des Ulmer Magisters Johannes Münzinger aus dem Jahr 1398 (p. 216–230). Die letzte Lage enthält einen Text mit dem Beginn Vas electionis est non plus sapere quam opportet… (p. 232–238). Alle Teile ausser dieser letzte haben Marginalien oder eine Zeigehand (p. 134), die beschnitten sind. Auf der Rückseite des Nachsatzblattes (p. 245) sind mit der Feder geschrieben und gezeichnet: der Besitzvermerk Liber monasterii sancti Galli, ein Gesicht und der Kaufvermerk Anno domini MCCCCX [durchgestrichenes X?] XXII [1422 oder 1432] […] emi Henricus Lútenrieter hunc librum a domino Nycolao … Hallensium. Das Kopert hat einen Umschlag aus Pergament-Makulatur eines Testaments, die innen mit Leinentuch in grober Leinwandbindung gefüttert war, das vorne jetzt teilweise abgelöst ist. Vom frühneuhochdeutschen Testament ist deshalb die vordere Hälfte zu lesen: Ich phaff Berhtolt der horiden [?] von Ehingen […] und der darnach in dem acht und súbentzigesten iar […]. Die Lagen sind direkt in Kettenstich auf die dicke Lederverstärkung geheftet. Auf der Vorderseite des Umschlags steht von zeitgenössischer Hand ein Inhaltsverzeichnis. Vom St. Galler Bibliothekar Jodokus Metzler stammt das Inhaltsverzeichnis, das er auf das Vorsatzblatt (p. 1) geklebt hat. Die Seitenzählung (p. 1–245) hat einen Fehler: p. 143 ist zweimal vergeben.
Online seit: 06.09.2023
Die sich in einem gut erhaltenen originalen Kopert-Einband befindliche Handschrift (mit hauptsächlich scholastischem Inhalt aus dem Umfeld der Universität von Paris) enthält unter anderem ein alphabetisches Register zu den Sentenzen des Petrus Lombardus, (auf den Seiten 107 bis 112) den einzig in dieser Handschrift überlieferten Bibliothekskatalog des Zisterzienserstifts Heiligenkreuz in Niederösterreich aus dem 14. Jahrhundert, das im August 1374 zu Ende geschriebene Werk Quaestiones parvorum librorum naturalium des französischen Philosophen und Logikers Jean Buridan (Johannes Buridanus; † kurz nach 1358; S. 121-253) zu den entsprechenden Schriften des Aristoteles (Parva naturalia) sowie einen Text Collectio errorum in Anglia et Parisiis condemnatorum (S. 254-264).
Online seit: 20.12.2012
Die Papierhandschrift überliefert zunächst eine Serie an Predigtentwürfen, die in einem Kolophon (p. 80) auf 1381 datiert wird. Von derselben Hand wie vorhin stammen eine teilweise Abschrift des Liber scintillarum des Defensor von Ligugé (p. 80-96), Wunder (p. 96-108) und ein Index (108-110). Eine andere Hand schrieb das vierte Buch von Augustins De doctrina christiana (p. 113-162), das mit vielen Glossen versehen wurde. Es folgen, möglicherweise von der Hand des vaganten Mönchs Gallus Kemli († 1481), die Auslegungen über die Vorfahren Christi des Aileranus Sapiens (p. 163-168) sowie Auszüge von theologischen Texten, darunter der Mammotrectus des Franziskaners Johannes Marchesinus.
Online seit: 22.09.2022